Förderanträge für Heizungstausch bei KfW ab sofort möglich
Privatleute können ab diesem Dienstag Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einreichen. Unterstützt wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe, aber auch für andere klimafreundliche Heizungen.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Förderrichtlinie sieht vor, dass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Förderanträge für Aufträge nachgereicht werden können, die seither bereits beauftragt wurden. Die höheren Fördersätze gelten dann, wenn jemand eine alte Heizung besonders schnell austauscht oder wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Gefördert werden weiterhin auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.