An Sozialgerichten sind Klagen wegen Nichtanerkennung von Corona-Impfschäden anhängig
In Thüringen haben den Angaben zufolge bislang 305 Menschen Anträge auf Anerkennung von Corona-Impfschäden gestellt - bei weit mehr als vier Millionen verabreichten Spritzen gegen Covid-19. In zwölf Fällen wurden die Anträge anerkannt - wobei sich die Hälfte davon auf einen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung bezieht. Die Anträge von sechs Hinterbliebenen seien anerkannt worden, hieß es aus dem Landesverwaltungsamt. 52 Anträge seien abgelehnt worden.
Bei 241 Anträgen läuft die Bearbeitung derzeit noch, hier sei vor allem die medizinische Begutachtung noch nicht abgeschlossen. Für die beiden anhängigen Klagen sind laut Behörde die Sozialgerichte in Gotha und in Meiningen zuständig.
Ein Impfschaden wird laut Robert Koch-Institut als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung" definiert. Die Schädigung muss mindestens sechs Monate andauern. Wer einen Impfschaden geltend machen will, muss in Thüringen dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und prüft, ob die Impfung tatsächlich die Ursache ist.
Kein Zusammenhang besteht laut Landesverwaltungsamt zwischen den Klagen an Thüringer Sozialgerichten und den in dieser Woche bekannt gewordenen mindestens 185 Klagen bundesweit gegen die vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Hier handelt es sich um Zivilklagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
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