Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen in NRW bis zum 30. November verlängert
Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm "NRW-Soforthilfe 2020" aufgelegt worden. Die NRW-Soforthilfe war mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte.
Um den Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, war zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt worden. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfänger wurden dann in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.
Wurde mehr Geld ausgezahlt als im Schlussbescheid genehmigt, muss diese überschüssige Summe zurückerstattet werden. Alle Schlussbescheide, gegen die nicht fristgerecht Klage erhoben worden sei, würden aufrechterhalten, betonte die Landesregierung. Daran änderten auch die Urteile der Verwaltungsgerichte nichts.
Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag zudem ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden durfte oder zurückgezahlt werden muss. In NRW sind nach früheren Angaben des Wirtschaftsministeriums bei den Verwaltungsgerichten rund 2500 Klagen gegen Schlussbescheide eingelegt worden.
dp/bnm