Nancy Faeser wirft der Union vor sie tue nicht genug um die Demokratie und den Rechtsstaat vor Sabotage zu schützen
In Gesprächen mit Vertretern der Ampelfraktionen sei deutlich geworden, dass eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile habe. Solche Änderungen des Grundgesetzes müssten sehr gut überlegt sein.
Die Ampel-Koalition hat erwogen, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
"Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können", sagte Faeser. "Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, ist die Justiz oft ihr erstes Ziel", warnte die Ministerin. Das sei in europäischen Nachbarstaaten zu beobachten gewesen. Daher sei es notwendig, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker abzusichern." Dafür biete es sich an, zentrale Regelungen zu Organisation und Verfahren in das Grundgesetz aufzunehmen.
Die Unionsfraktion wies die Kritik zurück. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei, sagte der dpa, Faeser habe mit ihrer Kritik "Maß und Mitte total verloren". Es sei nicht die Aufgabe seiner Fraktion, für die Regierung den "Ausputzer" zu spielen. "Anstatt zu versuchen, uns mundtot zu machen", sollte sich die Ampel-Regierung der Sorgen und Nöte der Menschen annehmen. Der CDU-Politiker kritisierte: "Die Ampel peitscht Gesetze durchs Parlament, über die die Mehrheit der Bürger nur den Kopf schüttelt".