Nach Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin sind gleich vier Abgeordnete ausgeschieden
Bei der Neuberechnung des bundesweiten Ergebnisses der Bundestagswahl nach der Teilwiederholung spielt die Wahlbeteiligung eine wichtige Rolle. Denn die Zahl der Stimmen, die bei der Bundestagswahl in einem Bundesland abgegeben werden, entscheidet über die Zahl der Sitze im Bundestag.
Bei SPD, Grünen und der Linkspartei geht jeweils ein Sitz an Bewerberinnen aus anderen Bundesländern, wie die Bundeswahlleiterin in der Nacht zum Montag zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses mitteilte. Die FDP verliert hingegen ersatzlos einen Sitz. Das Parlament wird dadurch kleiner und hat fortan statt 736 nur noch 735 Abgeordnete.
Die SPD blieb nach Zweitstimmenanteil bundesweit unverändert stärkste Kraft mit 25,7 Prozent. Die CDU konnte sich um 0,1 Punkte auf 19 Prozent verbessern, das Ergebnis von Grünen und FDP verringerte sich hingegen um 0,1 Punkte auf 14,7 beziehungsweise 11,4 Prozent. Die AfD gewann 0,1 Punkte auf 10,4 Prozent.
Die Linke blieb bei 4,9 Prozent und scheitert damit weiter an der Fünf-Prozent-Hürde. Wegen der sogenannten Grundmandatsklausel bleiben ihre Abgeordneten dank drei Direktmandaten aber im Bundestag vertreten - ebenso wie die inzwischen abgespaltenen Mitglieder aus dem Bündnis Sahra Wagenknecht.