Lauterbach: "Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn"
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bleibt bei seinem Nein zur Finanzierung homöopathischer Mittel als Kassenleistung. "Es geht um Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit", sagte Lauterbach "Stuttgarter Nachrichten", "Stuttgarter Zeitung" und den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgemeinschaft (Dienstagsausgaben). Die Orientierung an wissenschaftlicher Erkenntnis sei die Basis seiner Arbeit, hob er hervor.
"Ich es nicht akzeptieren, dass die Krankenkassen Leistungen bezahlen, die keinerlei nachgewiesene medizinische Wirkung haben", sagte Lauterbach weiter. "Ich kann nicht medizinischen Unsinn weiter bezahlen lassen, nur damit ich einem öffentlichen Streit um das Thema aus dem Weg gehen kann." Deshalb werde er "kein Auge zudrücken, wenn etwa mit Zuckerglobuli Krebs behandelt wird".
Lauterbach hatte bereits vor einigen Wochen einen Vorstoß angekündigt, wonach die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Behandlungen und Arzneimittel nicht mehr finanzieren sollen. Der Minister plant dafür eine gesetzliche Regelung.
Wie der "Spiegel" berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerien, in dem dargelegt wird, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann. Darin heißt es dem Bericht zufolge: "Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden." Und weiter: "Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden." Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.
Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. "Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz", sagte er damals dem "Spiegel". Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.