EU beendet Artikel-7-Verfahren gegen Polen
Die PiS-Regierung unter Leitung von Justizminister Zbigniew Ziobro begann unmittelbar nach Amtsantritt 2015 mit der Umgestaltung des Justizwesens. Ein zentraler Punkt war die Umstrukturierung des Verfassungsgerichts, wobei die PiS-nahen Kandidaten in den Vorstand berufen wurden, was von der EU-Kommission und dem Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ebenso wurde der Landesjustizrat reformiert, wodurch die Unabhängigkeit des Gremiums in Frage gestellt wurde.
Im Jahr 2017 wurde Polen der erste EU-Staat, gegen den die Europäische Kommission ein Artikel-7-Verfahren einleitete. Dieses Verfahren könnte zu einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen. Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens erfolgte sieben Monate nach der Abwahl der PiS-Regierung. Die neue Mitte-Links-Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk hat bereits einen Reformplan vorgestellt, der darauf abzielt, die rechtsstaatlichen Defizite zu beseitigen, die während der PiS-Ära entstanden sind.
Die EU-Kommission zeigte Vertrauen in die neuen Bemühungen der polnischen Regierung, die beanstandeten Maßnahmen rückgängig zu machen. Dies führte dazu, dass die EU-Kommission die Freigabe von EU-Fördergeldern in Höhe von 6,3 Milliarden Euro ermöglichte, die aufgrund der Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit zurückgehalten wurden. Dies signalisiert eine Anerkennung der Bemühungen der neuen polnischen Regierung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz.
Trotz der Einstellung des Artikel-7-Verfahrens bleiben einige Herausforderungen bestehen. Die Rücknahme der umstrittenen Reformen erfordert eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit, die aufgrund des Widerstands der PiS-Partei und des Präsidenten Andrzej Duda möglicherweise schwierig zu erreichen ist. Insbesondere die Neubesetzung des Verfassungsgerichts und des Landesjustizrats wird ein langwieriger Prozess sein, der politische Spannungen in Polen reflektiert.
Polen ist nicht mehr das einzige EU-Land, das mit einem Artikel-7-Verfahren konfrontiert ist. Das Verfahren gegen Ungarn wegen ähnlicher Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkung der Meinungsfreiheit dauert weiterhin an. Der Ausgang dieses Verfahrens wird ebenso wie die weitere Entwicklung in Polen die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit in der EU maßgeblich beeinflussen.
Insgesamt markiert die Entscheidung der EU-Kommission zur Beendigung des Artikel-7-Verfahrens gegen Polen einen wichtigen Schritt, während Polen weiterhin darum ringt, die Rechtsstaatlichkeit vollständig wiederherzustellen.