Alten- und Pflegeheime dürfen keine Besuchsverbote mehr wegen Corona verhängen
"Ich glaube, dass wir in den Alten- und Pflegeheimen jetzt einfach wieder zu einem regulären Alltag kommen müssen", sagte Laumann.
Da es inzwischen auch bei den Älteren wesentlich flachere Krankheitsverläufe gebe als in den ersten Jahren der Pandemie sei diese Abwägung zwischen Schutz und Lebenschancen nun vertretbar.
Zum 1. März läuft die 114. Coronaschutzverordnung in NRW aus und wird erstmals seit drei Jahren durch keine Neufassung mehr ersetzt.
Dann sind nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten: eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Die zeitweise hermetische Abriegelung der Heime, um vor Corona zu schützen, macht Laumann im Rückblick am meisten zu schaffen. Im Nachhinein sei festzustellen, dass sich in der Zeit "Dinge abgespielt haben, die man nicht wieder gutmachen kann", räumte der Minister ein.
"Ich sehe das jetzt nicht so, dass ich da eine persönliche Verantwortung habe, aber man muss schon sagen, da sind Menschen gestorben, ohne dass die Angehörigen dabei sein konnten."
Als Lehre aus der Pandemie müssten sich alle ins Stammbuch schreiben, dass der Kontakt zu Angehörigen nicht vollständig gekappt werden dürfe. Dies müsse in künftigen vergleichbaren Infektionslagen anders geregelt werden.